Schulordnung

1. Die Lektionen sind in zwei Semester (Frühling / Herbst) eingeteilt.

2. Das Kursgeld ist für jedes Semester im Voraus zu bezahlen. Nicht besuchte Stunden können vor- oder nachgeholt werden.

3. Die Probezeit dauert 1 Monat. Nach dieser Zeit ist eine schriftliche Abmeldung per Ende des laufenden Semesters notwendig.

4. Die Ferien richten sich nach den Schulen in Lenzburg, welche jeweils auf der Webseite der Regionalschule Lenzburg einzusehen sind.

5. Ab der 1. Klasse Ballett setzt sich die Bekleidung aus einem schlichten Ballett-Trikot und Strümpfen (im Winter) und Ballettschläppchen zusammen. Ein schlichtes Trainings-Röckchen darf nach Wunsch dazu getragen werden - aber bitte keine Tutus. Trikots in verschiedenen Farben und Schläppchen können im Tanzstudio gekauft werden.

6. Im Jazztanz trägt man Jazzschuhe oder Socken, ein bequemes Shirt und Leggins oder Trainerhosen.

7. Die Haare sollen zusammengebunden sein.

8. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung von gemietetem Tanzmaterial wird ein Betrag in Höhe des Neupreises verrechnet.

9. Der Tanzschule steht eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Autos dürfen nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Die Kinder ein- und aussteigen zu lassen ist auf dem gesamten Areal gestattet.

10. Für die Webseite und andere Werbeplattformen (Social Media) der Tanzschule werden von Zeit zu Zeit Fotos während dem Unterricht gemacht. Wer nicht mit einer Veröffentlichung der Bilder von sich oder seinem Kind einverstanden ist, muss dies bei der Anmeldung unter "Kommentar" mitteilen

11. Für Unfälle, Sachbeschädigungen und Sachverluste kann keine Haftung übernommen werden. Versicherungen sind Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.